Versicherungen
Info: Wissen Sie, daß es ein neues Haftungsrecht für Anhänger mit Sportzulassung ( z.B. Pferdetransportanhänger) gibt?
Der § 7 der StVO wurde
geändert!
Bei Unfällen mit verliehenen oder geliehenen Pferdeanhängern haftet jetzt in
erster Linie der Halter des Anhängers - nicht, wie bisher, der Halter des
Zugfahrzeugs! Pferdeanhänger unterliegen aber nicht der Versicherungspflicht per
Gesetz. Das kann zu erheblichen Problemen führen.
Brauchen Sie weitere
Informationen dazu, oder anderen Versicherungsfragen?
Nehmen Sie Kontakt auf zu den "Pferdeland" Versicherungsexperten.

Christine von Roon
Hauptvertretung ALLIANZ Versicherungs AG
Rheiner Str. 142
48282 Emsdetten
Telefon: 02572-959053 Fax: 02572-959058 Mobil:
0171-2252978
e-mail: christine.von_roon@allianz.de
website:
allianz von
roon
Hier könnten Sie auf sich, Ihren Betrieb und Ihre Leistung aufmerksam machen....
e-mail an : fs.mp@gmx.de