Versicherungen

Info: Wissen Sie, daß es ein neues Haftungsrecht für Anhänger mit  Sportzulassung ( z.B. Pferdetransportanhänger) gibt?

Der § 7 der StVO wurde geändert!
Bei Unfällen mit verliehenen oder geliehenen Pferdeanhängern haftet jetzt in erster Linie der Halter des Anhängers - nicht, wie bisher, der Halter des Zugfahrzeugs! Pferdeanhänger unterliegen aber nicht der Versicherungspflicht per Gesetz. Das kann zu erheblichen Problemen führen.

Brauchen Sie weitere Informationen dazu, oder anderen Versicherungsfragen?
Nehmen Sie Kontakt auf zu den "Pferdeland" Versicherungsexperten.

                    

 

 

Illustratives Bild

 

Christine von Roon

Hauptvertretung ALLIANZ Versicherungs AG
Rheiner Str. 142
48282 Emsdetten
Telefon: 02572-959053     Fax: 02572-959058  Mobil: 0171-2252978
e-mail: christine.von_roon@allianz.de

website: allianz von roon

 

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